Fischen
Fische

Regenbogenforelle
Die Regenbogenforelle ist ein sehr beliebter Sportfisch und stellt ca. 40% des Fischbestandes der Möll.

Bachforelle
Die Bachforelle stellt als heimische Fischart ca. 30% des Fischbestandes der Möll und kommt dort sowohl im offenen Gewässer als auch als "Standforelle" vor.

Äsche
Die Äsche stellt mit Ihrer Eigenschaft auch in schneller fließenden Gewässerabschnitten zu stehen eine besondere Herausforderung für den Sportfischer heraus. Nicht umsonst
stellen die Fliegenfischer in der Möll besonders gerne diesem schönen Fisch nach.
Fischgewässer
Für unsere Fischereiinteressierten gibt es zwei Fischgewässer in denen der Fischfang auf insgesamt 26 km beidseitig entlang der Möll möglich ist.
Das Fischwasser (Salmonidenwasser) der Kärntner Elektrizitäts AG (KELAG) welches von der Einmündung des Gößnitzbaches 18 km entlang der Möll bis zur Ortschaft Penk beidseitig befischbar ist. Weiters sind in der Tageskarte auch 4 km des Teuchlbaches inkludiert.
Fischerkarten und Gastkarte
Die Fischerkarten erhalten Sie im Tourismusbüro Flattach:
TG TOURISMUSGEMEINSCHAFT
MÖLLTALER GLETSCHER OG
9831 Flattach 99
Tel.: +43 (0) 4785 615
Fax: +43 (0) 4785 617
info@flattach.at
Fischerreiordnung
- Das Fischrevier beginnt bei der Einmündung des Gößnitzbaches in die Möll und endet 300 Schritte vor Einmündung des Teuchlbaches in die Möll (18 km) und der Teuchlbach (4km).
- Die Fischereizeit geht vom 01.05. bis 31.10.2010
- Die Brittelmaße (Mindestmaße) betragen für die Bachforelle 28 cm, die Regenbogenforelle 28 cm und die Äsche 38 cm.
- Je Fischgang dürfen nicht mehr als 4 Stück Salmoniden entnommen werden, die unmittelbar nach dem Fang in die Fangliste einzutragen sind.
- Das Fischen ist nur in der Zeit von 07.00 bis 20.30 Uhr gestattet.
- Als Köder ist lediglich die Trockenfliege und Naßfliege erlaubt, alle übrigen Köder sind verboten. Es darf nur mit einer Fliegenrute geangelt werden.
Im unverpackten Zustand darf nicht mehr als eine Angelrute mitgeführt werden. - Die Tages/Jahreskarte ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Jahresfischerkarte für das Land Kärnten oder einer behördlichen Gastkarte.
- Die Bestimmungen des Kärntner Fischereigesetzes sind genauestens zu beachten.
- Den legitimierten Kontrollorganen ist bei Aufforderung die Jahres/Tageskarte und der Fang vorzuweisen. Übertretungen werden mit dem Entzug der Tages/Jahreskarte und der Beschlagnahme des Fischerzeuges geahndet.






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