Fischerreiverordnung | Flattach in Kärnten, Österreich
Fischerreiverordnung

- Das Fischrevier beginnt bei der Einmündung des Gößnitzbaches in die Möll und endet 300 Schritte vor Einmündung des Teuchlbaches in die Möll (18 km) und der Teuchlbach (4km).
- Die Fischereizeit geht vom 01.05. bis 31.10.2011
- Die Brittelmaße (Mindestmaße) betragen für die Bachforelle 28 cm, die Regenbogenforelle 28 cm und die Äsche 38 cm.
- Je Fischgang dürfen nicht mehr als 4 Stück Salmoniden entnommen werden, die unmittelbar nach dem Fang in die Fangliste einzutragen sind.
- Das Fischen ist nur in der Zeit von 6.00 bis 20.30 Uhr gestattet.
- Als Köder ist lediglich die Trockenfliege und Naßfliege erlaubt, alle übrigen Köder sind verboten. Es darf nur mit einer Fliegenrute geangelt werden.
Im unverpackten Zustand darf nicht mehr als eine Angelrute mitgeführt werden.
- Die Tages/Jahreskarte ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Jahresfischerkarte für das Land Kärnten oder einer behördlichen Gastkarte.
- Die Bestimmungen des Kärntner Fischereigesetzes sind genauestens zu beachten.
- Den legitimierten Kontrollorganen ist bei Aufforderung die Jahres/Tageskarte und der Fang vorzuweisen. Übertretungen werden mit dem Entzug der Tages/Jahreskarte und der Beschlagnahme des Fischerzeuges geahndet.